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Dorferneuerung
Für das Gewerbe stellt sich in Bezug auf Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Dorferneuerung immer die Frage, ob überhaupt gefördert werden kann. Hierzu wurde folgende Aussage von Frau Leipold, Mitarbeiterin der Thüringer Landgesellschaft, getroffen. Die Förderung im gewerblichen Bereich ist analog der privaten Förderung von 35 %, der Unterschied ist nur das Vorsteuerabzugsberechtigte lediglich den Nettobetrag der Rechnung gefördert bekommen. Bei Gewerberaumschaffung ist im Einzelfall auch im Innenbereich Förderung möglich sowie die Förderung des Grundstücks- und Gebäudekaufes. Frau Leipold ist unsere Planerin in Bezug auf die Dorferneuerung in Schönbrunn und wird alle Interessenten beraten und bei der Antragsstellung behilflich sein. Bei Informationsbedarf ist sie unter 0174/3271479 oder 0173/9374418 zu erreichen. Nach Absprache würde sie sich dann das konkrete Objekt vor Ort anschauen.
Die Dorferneuerung geht bis einschließlich 2019. Hierzu ist zu sagen, das eine Förderung eines Projektes trotzdem bis 2021 möglich ist. Prinzipiell ist jedoch zu beachten, das ein Förderantrag immer bis zum 31.Oktober des Vorjahres des geplanten Projektes gestellt werden muss. D.h., das z.B. bei einem geplanten Projekt im Jahr 2018 der Förderantrag spätestens am 31.10.2017 gestellt sein muss.

Für Projekte die aus diversen Gründen nach 2019 gefördert werden sollen, muss der Förderantrag spätestens am 31.10.2018 gestellt sein. Inwieweit Sie von der Dorferneuerung profitieren und welche weiteren Möglichkeiten sich für Sie ergeben können, klären Sie letztendlich mit Frau Leipold. Sie ist generell Ansprechpartner für die gesamte Laufzeit der Dorferneuerung.
Die Förderung in Höhe von 35% beruht auf den Stand der DE-Förderung bis Ende 2014. Ab 2015 wird es ein neues DE-Förderprogramm geben. Wie hoch die Förderung sein wird, kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand sagen. Erfahrungsgemäß kann die Förderhöhe aber wieder 35% betragen. Weiterhin können für 2015 Projekte erst ab dem 3.Quartal gefördert werden. Für den Fall, das ein Projekt vor dem 3.Quartal beginnen soll, ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn separat zu beantragen. Soweit die Info zur Dorferneuerung in Schönbrunn. Als Infomaterial habe ich noch einige Hinweise im Anhang beigefügt.

Wirtschaftsportal
Das Wirtschaftsportal der Gemeinde Schleusegrund ist bereits eine geraume Zeit online. Ich hatte in den letzten Versammlungen darum gebeten, das jeder Gewerbetreibende seine Daten noch einmal überprüft und ggfls. aktualisiert. Hierzu ist es aber notwendig, das man sich registriert. Der Admin wird dann schnellst möglich die Daten für den jeweiligen Nutzer zur Bearbeitung freigeben. Danach kann man zukünftig ohne weiter Freigabe via Zugangsdaten auf die eigenen Daten zugreifen.
Wenn die Seite von allen aktualisiert wurde, möchte ich auf diese Webseite in verschiedenen Medien aufmerksam machen, damit das Portal sein Potential entfalten und somit seiner eigentlichen Bestimmung zugeführt werden kann. An dieser Stelle möchte ich nochmals erwähnen, das eine Nutzung des Portals kostenfrei ist. Lediglich für Werbung wird eine Pauschale erhoben. Bei Interesse können Sie hierzu gerne mit mir Kontakt aufnehmen. Für Probleme oder weitere Anfragen steht Ihnen der Admin unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Betriebskindergarten
Seit einiger Zeit steht die Frage im Raum, inwieweit ein „Betriebskindergarten“ o.ä. sinnvoll wäre. Aus unserem gestrigen Gespräch nahm ich heraus, das sich durchaus positive Aspekte durch solch eine Einrichtung für einige Arbeitgeber in der Region als auch für die Gemeinde ergeben könnten. Hierzu werde ich bis zum nächsten Unternehmerstammtisch noch einige Zuarbeiten leisten. Sollte sich ein Unternehmen bereits jetzt angesprochen fühlen und Interesse hierfür bekunden, so bitte ich um bald möglichste Kontaktaufnahme. In einem persönlichen Gespräch werde ich dann gerne mit Ihnen diese Angelegenheit genauer erörtern.

Ärztehaus
Der aktuelle Stand in Bezug auf das Ärztehaus in Schönbrunn ist wie folgt. Die Gemeinde konnte die LEG als Investor und Bauherr gewinnen. Ein Baubeginn wäre ab 2015 möglich. Angedacht ist ein Gebäude mit 2 Arztpraxen im Erdgeschoss und einigen Wohnungen im Obergeschoss. Ein Arzt, Zahnarzt Dr. Toepfer, ist bereits mit der LEG in Verhandlung. Angedacht war auch ein Allgemeinmediziner, da die Versorgung im Gemeindegebiet nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Hierzu gab es schon vor einiger Zeit Gespräche mit einen jungen Arzt, der unter gewissen Umständen wieder nach Schönbrunn ziehen würde. Leider konnte ich auf diese Umstände bis jetzt nicht einwirken, da die Umsetzung doch etwas schwieriger erscheint als im Vorfeld angenommen. Ich habe diesbezüglich auch schon mehrere Lösungsansätze vorgeschlagen, die aber leider nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hatten. Ich werde natürlich weiterhin an dieser Sache dran bleiben. Trotz alledem werde ich hier auch einmal die Möglichkeit in Betracht ziehen müssen, das evtl. diese 2te Arztpraxis durch einen Arzt einer anderen Fachrichtung besetzt werden kann. Die LEG ist gewillt in Schönbrunn zu investieren und wird meiner Meinung nach nicht noch mehrere Jahre warten bis wir einen neuen Allgemeinmediziner bekommen haben. Deshalb plane ich eine Gesprächsrunde mit den ortsansässigen praktizierenden Ärzten und mit den Ärzten die im Schleusegrund wohnen, um hier die Situation noch einmal zu besprechen. Vielleicht ergibt sich bereits dabei ein Lösungsansatz für unsere Problematik. Die Kassenärztliche Vereinigung kann in unserem Fall auch nicht tätig werden, da sich derzeit offiziell 2 praktizierende Allgemeinmediziner in Schönbrunn befinden. Ich glaube dass ich darüber nicht weiter ins Detail gehen muss, da wir alle die tatsächliche Situation kennen. Dies hatte ich auch der KV mitgeteilt, jedoch interessiert man sich hier nur für den bürokratische Status und nicht für die Realität. Doch egal was passiert, ich bleibe am Ball.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Schilling
Bürgermeister